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BFH, 22.10.2003 - III B 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 33c Abs. 1; ; EStG § 33c Abs. 2; ; EStG § ... 33c Abs. 3; ; EStG § 33c Abs. 4; ; EStG § 32 Abs. 3; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 32 Abs. 7; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung - Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag
- datenbank.nwb.de
Übergangsregelung des BVerfG für Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2002 - 2 K 157/00
- BFH, 22.10.2003 - III B 12/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - III B 12/03
Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Frage, ob sie aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 1226/91, 980/91 (BStBl II 1999, 182, BVerfGE 99, 216) bereits im Streitjahr 1997 Kinderbetreuungskosten und einen Haushaltsfreibetrag steuermindernd geltend machen können, ist nicht klärungsbedürftig (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).Das BVerfG hat zwar mit dem genannten Beschluss in BStBl II 1999, 182, BVerfGE 99, 216, § 33c Abs. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --seit seiner Einführung durch Art. 3 Nr. 19 des Steuerbereinigungsgesetzes 1985 (StBereinG 1985) vom 14. Dezember 1984 einschließlich aller nachfolgenden Fassungen-- mit Art. 6 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) für unvereinbar erklärt, soweit er die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern vom Abzug der Kinderbetreuungskosten wegen Erwerbstätigkeit ausschließt.
Hiervon ausgenommen sind lediglich die Beschwerdeführer in den Verfahren in BStBl II 1999, 182, BVerfGE 99, 216.
Ferner ist in allen beim BFH anhängigen Parallelverfahren eine verfassungsrechtlich veranlasste Herabsetzung der Steuerschuld zu prüfen, die auch ohne Durchführung eines getrennten Billigkeitsverfahrens den dort das Revisionsverfahren führenden Eltern ihr verfassungsrechtlich gebotenes Kinderexistenzminimum gewährt und damit eine gesetzliche Neuregelung mit Wirkung für zurückliegende Veranlagungsjahre und für wenige Fälle erübrigt (BVerfG, Beschluss in BStBl II 1999, 182, BVerfGE 99, 216, unter D. III. der Gründe).
- BFH, 29.01.1999 - VI R 176/90
Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - III B 12/03
Dies bedeutet, dass in ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern bis zu den vom BVerfG genannten Zeitpunkten weder den Abzug von Kinderbetreuungskosten noch den Abzug eines Haushaltsfreibetrages begehren können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 1999 VI R 176/90, BFHE 188, 48, BStBl II 1999, 233).